Rauchmelderpflicht ab 01.01.2011 in Schleswig-Holstein
Rund 600 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland an den Folgen von Bränden. Die meisten von ihnen wurden nachts überrascht. "Der Geruchssinn ist im Schlaf ausgeschaltet. Niemand kann sich darauf verlassen, von allein wach zu werden", weiß Ilona Dudek, Vorstandsmitglied und zuständige Abteilungsleiterin im LFVSH. "Da sind Rauchmelder unverzichtbar."
Feuer entstehen schneller als man denkt. Da wird die Kaffeemaschine aus Versehen angelassen, die Schnur des Bügeleisens nicht aus der Steckdose gezogen oder der Fernseher hat einen technischen Defekt. Eine kleine Ursache mit meist schweren Folgen. Sollte ein Feuer ausbrechen, gibt es einige Regeln, die zu beachten sind. "Bewahren Sie Ruhe", rät Dudek. "Halten Sie Türen und Fenster in brennenden Räumen geschlossen, um eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern. Rufen Sie die Feuerwehr (112) an. Verlassen Sie mit allen Haushaltsmitgliedern umgehend die Wohnung und warnen Sie andere Bewohner."
„Bundesweit haben ein Drittel aller privaten Haushalte Rauchmelder installiert, das ist toll! Aber es bedeutet auch, bei zwei Drittel aller Haushalte fehlen die kleinen Lebensretter unter der Decke", mahnt Dudek. In Neu- und Umbauten ist die Ausrüstung in Schleswig-Holstein bereits Pflicht. Bestehende Wohnungen müssen bis Ende 2010 nachgerüstet werden.
"Die Lebensretter kosten nur ein paar Euro und die Installation ist unkompliziert", räumt Dudek mit den größten Vorurteilen auf, die vom Einbau abschrecken. Wie viele Geräte man benötigt, hängt von der Größe der Wohnung ab. "Rauchmelder müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren sowie Treppenhäusern, die als Fluchtweg dienen, angebracht werden. In Küche und Bad hingegen sind sie nicht empfehlenswert. Hier können Dämpfe einen Fehlalarm auslösen", sagt die Expertin.
Quelle: LFV Schleswig-Holstein
Häufige Fragen zur Rauchmelderpflicht: